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Notfallkoffer Arztpraxis

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Vorschrift und Notfallkofferpflicht in Arztpraxen

Auch wenn es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) keine gesetzliche Vorschrift oder Pflicht gibt, einen Notfallkoffer in der Arztpraxis oder Zahnarztpraxis vorzuhalten, wird dies von Fachanwälten für Medizinrecht dringend empfohlen.

Der Grund dafür ist, dass Notfälle oft zu Rechtsstreitigkeiten führen können. Hält ein Arzt oder Zahnarzt keinen vorschriftsmäßig befüllten Notfallkoffer bereit, könnte er für die Konsequenzen eines Notfalls haftbar gemacht werden.

Wo liegt der Unterschied zwischen "Vorschrift" und "Pflicht"?

Eine Vorschrift ist etwas, das man tun muss, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, während eine Pflicht etwas ist, das man tun muss, weil es richtig und wichtig ist.

Sorgfaltspflicht und Haftungsrisiko:

Das Haftungsrisiko ergibt sich aus der Sorgfaltspflicht. Die Art der Haftung des Arztes oder des Zahnarztes ergibt sich insbesondere aus den zivilrechtlichen Vorschriften sowie aus der allgemeinen Erwartung, dass jeder Arzt oder Zahnarzt auf seinem Fachgebiet notfallmedizinisch kompetent ist. Die Verletzung des geltenden Sorgfaltsmaßstabs, also das Abweichen von anerkannten notfallmedizinischen und rechtlichen Standards, begründet die Haftung.

Die Standards für den Inhalt und die Ausstattung eines Notfallkoffers ändern sich ständig. Die spezifischen Sorgfaltspflichten richten sich vor allem nach dem medizinischen Standard des jeweiligen Fachgebiets, der durch Leitlinien berufsständischer Organisationen wie den Landesärztekammern und Landeszahnärztekammern festgelegt wird.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg verlangt beispielsweise, dass in jeder Arztpraxis ein Notfallkoffer vorhanden sein muss. Dieser muss regelmäßig überprüft werden und darf keine abgelaufenen Medikamente oder Verbandmittel enthalten. Außerdem müssen alle Mitarbeiter in der Handhabung des Notfallkoffers geschult sein.

Gesetzliche Vorschrift zum Vorhalten eines Notfallkoffers:

Für alle gewerblichen Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht die gesetzliche Vorschrift und somit die Pflicht, einen Notfallkoffer mit dem Erste-Hilfe-Inhalt nach Richtlinie DIN 13157 UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschrift) an einem gut sichtbaren und zugänglichen Ort in der Nähe des Eingangs griffbereit anzubringen.

Diese Vorschrift gilt für Arzt- und Zahnarztpraxen gleichermaßen!

Gibt es ein Arzthaftungsrecht?

Ja, es gibt ein Arzthaftungsrecht. Das Arzthaftungsrecht regelt als Teilgebiet des Medizinrechts die rechtlichen Auffassungen und Konsequenzen, wenn Ärzte oder andere medizinische Fachkräfte Fehler bei der medizinischen Behandlung von Patienten machen, die zu Schäden oder Verletzungen führen.

Im Arzthaftungsrecht können Patienten Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie nachweisen können, dass der Arzt oder das medizinische Personal ihre Pflichten verletzt hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Derartige Pflichtverletzungen können zum Beispiel eine fehlerhafte Diagnose, ein Behandlungsfehler, eine Aufklärungspflichtverletzung oder eine Sorgfaltspflichtverletzung sein.

Es ist ratsam, bei arzthaftungsrechtlichen Fragen immer einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Medizinrecht zu konsultieren, um eine fundierte Beratung zu erhalten.

Hier sind einige wichtige Paragraphen im deutschen Arzthaftungsrecht:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

• § 630a: Behandlungsvertrag

• § 630b: Inhalt des Behandlungsvertrags

• § 630c:

Rechte des Patienten Strafgesetzbuch (StGB):

• § 223: Körperverletzung

• § 229: Fahrlässige Körperverletzung

Ein Notfallkoffer mit der Erste-Hilfe-Grundausstattung nach DIN 13157 muss folgende Produkte enthalten:

Bitte beachten Sie, dass dies die "Mindestanforderungen" der DIN 13157 sind. Je nach spezifischen betrieblichen Bedingungen oder besonderen Risiken können zusätzliche Materialien und Ausrüstung erforderlich sein, um eine umfassende Erste-Hilfe-Versorgung sicherzustellen:

• 8 Wundschnellverbände

• 2 Verbandpäckchen in der Größe 6 x 8 cm

• 2 Verbandpäckchen in der Größe 8 x 10 cm

• 3 Verbandpäckchen in der Größe 10 x 12 cm

• 1 Verbandtuch in der Größe 40 x 60 cm

• 3 Fixierbinden (z. B. Pflasterbinden) mit einer Breite von 6 cm

• 2 Verbandpäckchen, elastisch: in der Größe 8 x 10 cm

• 2 Verbandpäckchen, elastisch in der Größe 10 x 12 cm

• 4 Dreiecktücher

• 1 Verbandsschere

• 1 Rettungsdecke (auch Notfalldecke oder Rettungsfolie genannt)

• 6 Einmalhandschuhe (paarweise verpackt)

• 1 Erste-Hilfe-Anleitung zur Hilfeleistung in Notsituationen

Fazit:

Die Bereitstellung eines Notfallkoffers in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und gewerblichen Betrieben ist richtig und wichtig!

Er dient der Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern. Der Notfallkoffer sollte regelmäßig überprüft und mit den neuesten medizinischen Geräten und Medikamenten ausgestattet sein. Die Mitarbeiter des Betriebs müssen im Umgang mit dem Notfallkoffer wiederholt geschult werden.

Ein richtlinienkonformer Notfallkoffer kann den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen oder dazu beitragen, den Zustand einer Person zu stabilisieren, bevor sie ins Krankenhaus gebracht wird.

Im Ernstfall könnte ein gut sortierter und vorschriftsmäßig befüllter Notfallkoffer tatsächlich mehr Leben retten.

Darüber hinaus bietet der Einsatz eines Notfallkoffers später mehr Sicherheit bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Inhalt von Notfallkoffern nach DIN 13232

Notfallkoffer | Arztpraxis| Inhalt nach Richtlinie DIN 13232

Die Norm DIN 13232 ist ein wichtiger Leitfaden für die Ausstattung, den Inhalt und die Handhabung von Notfallausrüstungen. Durch die Einhaltung dieser Vorgaben können Sie die Versorgung und Stabilisierung von Notfallpatienten entscheidend verbessern und das Risiko von Komplikationen reduzieren.

Die Ausstattung und der Inhalt des Notfallkoffers nach DIN 13232 wurde speziell zur Notfallversorgung von Notfallpatienten zusammengestellt. Es wird vorausgesetzt, dass weiteres Verbrauchsmaterial innerhalb von fünfzehn Minuten zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Ausstattung kann auch auf mehrere Notfallkoffer modulartig verteilt werden. Das Aufbewahren in Arzttaschen oder Rucksäcken ist möglich, wenn die Stabilität, die der Notfallkoffer entspricht.

Die Notfallausrüstung nach DIN 13232 gliedert sich in drei Module auf:

Modul A stellt die Basis-Notfall-Ausrüstung bereit

Modul B stellt die Notfall-Ausrüstung, die zur Diagnostik und zur Versorgung erwachsener Notfallpatienten erforderlich ist, bereit.

Modul C stellt, die zur Diagnostik und zur Versorgung von Säuglingen oder Kindern erforderliche Ausrüstung, bereit.

Folgende Zusammenstellungen sind möglich:

Modul A + Modul B - bildet die Notfallausrüstung für Erwachsene

Modul A + Modul C - bildet die Notfallausrüstung für Kinder

Modul A + Modul B + Modul C - bildet die Notfallausrüstung für Kinder und Erwachsene

Es gilt zu beachten, dass sich Normen und Richtlinien im Laufe der Zeit ändern können. Es ist deshalb ratsam, die aktuelle Version der Richtlinie DIN 13232 zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie die neuesten Anforderungen für Notfallausrüstungen in der Notfallmedizin berücksichtigen.

Die vollständige 11-seitige DIN 13232 Richtlinie kann, gegen eine Gebühr von ca. € 55,00, bei der Beuth Verlag GmbH mit Sitz in Berlin als PDF erworben werden.

Inhalt von Notfallkoffern nach DIN 13157

Notfallkoffer | Arztpraxis und Zahnarztpraxis | Inhalt nach Richtlinie DIN 13157

DIN 13157 ist eine deutsche Industrienorm, die die Inhalte von Erste-Hilfe-Kästen für den Einsatz am Arbeitsplatz festlegt. Sie bietet Richtlinien für die Mindestanforderungen und empfohlenen Materialien, die in einem Erste-Hilfe-Koffer enthalten sein sollten. Die Norm wurde vom Deutschen Institut für Normung (DIN) entwickelt und ist für verschiedene Arten von Arbeitsplätzen relevant.

Die DIN 13157 spezifiziert den Inhalt eines kleinen Erste-Hilfe-Kastens, der für Arbeitsplätze mit bis zu 50 Mitarbeitern oder für mobile Arbeitskräfte mit bis zu 20 Mitarbeitern geeignet ist. Der Kasten soll eine erste medizinische Hilfe bei häufig auftretenden Verletzungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz bieten, bis professionelle medizinische Hilfe eintrifft.

Hier ist ein Überblick über den typischen Inhalt eines Erste-Hilfe-Kastens gemäß DIN 13157:

  • Pflaster (verschiedene Größen)
  • Sterile Wundverbände
  • Sterile Kompressen
  • Elastische Binden
  • Dreiecktücher
  • Einmalhandschuhe
  • Schere
  • Sicherheitsnadeln
  • Beatmungsmaske
  • Klebeband
  • Reinigungstücher
  • Augenspülung
  • Erste-Hilfe-Anleitung (in deutscher Sprache)
  • Rettungsdecke
  • Pinzette
  • Brandsalbe oder Verband
  • Fingerlinge
  • Kältepackung
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