Informationen zur Notfallkofferpflicht
Das Bereitstellen eines Notfallkoffers mit einer Sauerstoffflasche und einer Beatmungsmaske in der Arztpraxis oder in der Zahnarztpraxis ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann ein gut sortierter und zweckmäßig befüllter Notfallkoffer im Ernstfall unter Umständen weitere Leben retten.
In Gegensatz dazu besteht die gesetzliche Pflicht für alle gewerblichen Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Erste-Hilfe-Grundausstattung, mit dem Inhalt nach DIN13157 UVV (Unfall-Verhütungs-Vorschrift) an einem leicht zugänglichen Ort anzubringen und für alle Personen gut sichtbar griffbereit zu halten.
Die DIN 13157 UVV enthält spezifische Anforderungen und Empfehlungen für den Inhalt und die Ausstattung von Erste-Hilfe-Koffern gemäß den Unfallverhütungsvorschriften. Sie definiert beispielsweise die Art und Menge der enthaltenen Verbandstoffe, Hilfsmittel und Medikamente, die für eine angemessene Erstversorgung bei Arbeitsunfällen erforderlich sind.