Infos | Notfallkofferpflicht
Notfallkoffer für die Zahnarztpraxis: Was muss drin sein?
Eine gesetzliche Pflicht zum Bereitstellen eines Notfallkoffers in der Zahnarztpraxis bzw. Arztpraxis gibt es nicht. Allerdings kann ein Notfallkoffer im Ernstfall lebensrettend sein. Insbesondere, wenn ein Defibrillator enthalten ist.
Folgende Pflicht gilt für alle gewerblichen Betriebe bis 50 Mitarbeiter-/Innen: Eine Erste Hilfe Grundausstattung mit dem Inhalt nach DIN13157 UVV ist zwingend vorgeschrieben.
Das Verbandmittel-Set nach DIN13157 UVV ist als regulärer Inhalt in vielen Standard-Notfallkoffern von notfallkoffer.de Med. Geräte GmbH bereits vorhanden. Mit diesem Verbandmittel-Set DIN13157 UVV sind Sie auf der sicheren Seite!
Eine Empfehlung | Checkliste, welche Medikamente in einem Notfallkoffer für die Zahnarztpraxis enthalten sein sollten, finden Sie hier: